ZillKa Mobile
ZillKa Mobile
Mobile Freizeit mit Freizeit-Mobilen von zillka-mobile

AGB´s "Produktion"

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich: "Produktion"

Geltungsbereich:
Durch die Auslösung einer Bestellung inkl. Montage in unserem Betrieb werden die nachstehenden Bedingungen Bestandteil des Kauf-Vertrages und durch Unterschrift uneingeschränkt anerkannt. Bei Teilnichtigkeit einzelner Bedingungen bleiben die anderen bestehen, der Vertrag als solcher bleibt unberührt.
 
Preise:
Alle angegebenen Preise enthalten immer die gültige Mehrwertsteuer und richten sich an den Endverbraucher. Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise, jeweils lt. der bei dem jeweiligen Modul hinterlegten Preisliste auf unserer Homepage. Haben sich die Preise seit einem Angebot zwischenzeitlich geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung widersprochen, wird rechtsverbindlich das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung angenommen und zu diesem Preis gefertigt und eingebaut.
 
Zahlungen:
Erfolgen generell zu den aufgelisteten Zahlungsmöglichkeiten:
BARZAHLUNG bei ABHOLUNG - VORAUSKASSE - PAYPAL
Bei Zahlungsweise PAYPAL muss die Zahlung an folgende Email-Adressen geleistet werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei Bestellungen von Sitzbänken, Schlafdächern und Komplettausbauten jeweils mit Montage per BARZAHLUNG erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit den für diese Artikel geltenden Zahlungsmodalitäten. Diese lauten wie folgt:
- Anzahlung 1/3 bei erhalt der Auftragsbestätigung bis spätestents 14 Tage vor Montagetermin per Überweisung - 1/3 bei Anlieferung des Fahrzeugs zum Montagetermin in BAR oder Vorabüberweisung - Rest bei Abholung und Rechnungsstellung.
- Alternativ besteht die Möglichkeit die Gesamtsumme in zwei Teilbeträgen zu begleichen: 50% bei Anlieferung und 50% bei Abholung nach erfolgtem Umbau, jeweils in BAR.
Bei Bestellung eines Komplettfahrzeuges mit einem unserer Ausbausysteme gelten bei Barzahlung folgende Zahlungsmodalitäten:
- Gesamtbetrag Basisfahrzeug bei Lieferung vom Hersteller oder Händler - 50% der Summe des Ausbaus spätestens bei Beginn der Ausbauarbeiten (durch schriftliche Avisierung) - Rest bei Abholung und Rechnungsstellung.
 
Liefermodalitäten:
Die Abholung eines Kundenfahrzeuges nach erfolgtem Aus-, Auf- bzw. Umbaus ist nur möglich, wenn der dafür lt. Auftragsbestätigung mit anschließender Rechnugsstellung genannte Endbetrag vorher oder bei Abholung komplett bezahlt und der Zahlungseingang bestätigt ist. Scheckzahlungen sind nicht möglich.
 
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis sämtliche Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zukünftig zustehen, beglichen sind. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so gilt der Vorbehalt bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
 
Gewährleistung:
Für alle direkt bei uns gekauften Sachen leisten wir 24 Monate Garantie, sowohl auf Material wie auch auf die Arbeit selbst.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Artikel, bei denen ausdrücklich auf den Ausschluß hingewiesen wurde oder bei unsachgemäßer Behandlung der Ware.
Bei mangelhafter Ware und Arbeit, also Ware bzw. Arbeitsleistung, welche nicht mittlerer Art und Güte ihrer Gattung entspricht, liefern wir Ersatz oder bessern nach.
 
Artikelbeschreibung:
Technische Änderungen an Artikeln und Leistungsumfang, auch von Seiten unserer Lieferanten, behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern dadurch weder der Gebrauchswert noch die Qualität gemindert wird. Dies kann leider dazu führen, dass die Artikelbeschreibung nicht mehr dem aktuellen Lieferstandard entspricht.
 
Lieferzeiten:
Normalerweise halten wir vereinbarte und bestätigte Montagetermine und Fertigungszeiten zuverlässig ein. Kann ein Auftrag jedoch durch eintretende höhere Gewalt, plötzliche und unvorhersehbare Umstände oder infolge von Produktionseinstellung einer Ware durch einen Vorlieferanten nicht mehr erfüllt werden. kann sich der Montagetermin wie auch die Fertigungszeit deutlich verschieben bzw. verlängern.
Ansprüche auf Schadenersatz bestehen dadurch nicht.
 
Gerichtsstand/Gerichtsstandsvereinbarung:
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz und damit das zuständige Amtsgericht SCHWABACH für alle Ansprüche die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
Zum Seitenanfang